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Am 7. August 2025 war ein LKW auf der B10 bei Birkweiler unterwegs.
Die Polizei kontrollierte den LKW um 2:15 Uhr nachts.
Der Fahrer war 35 Jahre alt und aus dem Ausland.
Auf der B10 gilt ein Nachtfahrverbot.
Das Verbot ist von 22 Uhr bis 6 Uhr.
Es gilt für LKW ab 7,5 Tonnen Gewicht.
Das Verbot schützt die Anwohner vor Lärm.
So können sie nachts besser schlafen.
Der Fahrer hatte keine Erlaubnis für Nachtfahrten.
Sein Ladeort lag nicht in dem erlaubten Bereich.
Darum macht die Polizei ein Verfahren gegen ihn.
Eine Sicherheitsleistung ist Geld, das Fahrer zahlen müssen.
Das passiert, wenn sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben.
So stellt die Polizei sicher:
Der Fahrer wohnte nicht in Deutschland.
Deshalb forderte die Polizei die Sicherheitsleistung.
Das hilft, die Regeln durchzusetzen, auch wenn Fahrer wegfahren.
Ausländische LKW-Fahrer müssen das Nachtfahrverbot kennen.
Sonst drohen Bußgelder und Verfahren.
Die Polizei kann sofort Geld verlangen.
Die Polizei kontrolliert das Nachtfahrverbot oft.
Lesen Sie die Regeln, bevor Sie fahren.
So schützen Sie sich und die Anwohner.
Bitte informieren Sie sich gut vor einer Fahrt.
So vermeiden Sie Probleme mit der Polizei.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Do, 7. Aug um 09:30 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.