Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
markdown
Am Freitag, den 4. Juli 2025, gab es einen Unfall in Kirchheim.
Der Unfall passierte an der Kreuzung Weinstraße und Bissersheimer Straße.
Ein Auto und ein Motorrad waren beteiligt.
Eine 34 Jahre alte Frau fuhr mit dem Auto auf der Kleinkarlbacher Straße.
Sie wollte die Kreuzung überqueren.
Dabei übersah sie den Motorradfahrer.
Der Motorradfahrer war 28 Jahre alt.
Er hatte an der Kreuzung Vorfahrt. Das heißt: Er durfte zuerst fahren.
Die beiden Fahrzeuge stießen zusammen.
Der Motorradfahrer fiel auf die Straße.
Er verletzte sich leicht am linken Arm.
Der Rettungsdienst half ihm dort schnell.
Die Autofahrerin blieb unverletzt.
Beide Fahrzeuge sind stark beschädigt.
Der Schaden beträgt ungefähr 10.000 Euro.
Auto und Motorrad konnten nicht mehr fahren.
Sie wurden abgeschleppt.
Die Polizei öffnete ein Verfahren gegen die Autofahrerin.
Sie wird beschuldigt, fahrlässige Körperverletzung begangen zu haben.
Fahrlässige Körperverletzung bedeutet:
Eine Person verletzt eine andere Person aus Versehen.
Zum Beispiel, weil sie nicht gut aufgepasst hat.
Das ist eine Straftat in Deutschland.
Die Polizei aus Neustadt/Weinstraße berichtete über den Unfall.
Diese Infos dürfen mit Quelle veröffentlicht werden.
Die Polizei untersucht noch, wie der Unfall genau passierte.
Sie bittet alle Verkehrsteilnehmer:
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Sa, 5. Jul um 16:02 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.