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Ein 27 Jahre alter Mann fuhr mit dem Fahrrad.
Er kam aus dem Rhein-Pfalz-Kreis.
Am 22. November 2025 war es früh am Morgen.
Es war etwa 2:45 Uhr.
Der Mann fuhr auf der Straße.
Die Polizei sah ihn in Haßloch.
Er fuhr sehr unsicher und wackelig.
Er bewegte sich in Schlangenlinien.
Er fuhr fast über die ganze Straßenbreite.
Die Polizei stoppte den Mann sofort.
Sie kontrollierte ihn am Straßenrand.
Die Polizei bemerkte etwas schnell:
Der Mann wurde unsicher beim Anhalten.
Die Beamten rochen starken Alkohol.
Das bedeutet: Der Mann hatte getrunken.
Der Mann machte einen Atemtest freiwillig.
Das Ergebnis war über 2 Promille Alkohol.
Promille bedeutet die Menge Alkohol im Blut.
Über 2 Promille ist sehr viel.
Das nennt man absolute Fahruntüchtigkeit.
Erklärung:
Absolute Fahruntüchtigkeit bedeutet:
Sie sind zu betrunken, um sicher zu fahren.
Beim Fahrradfahrer gilt das meist ab 1,6 Promille.
Die Polizei sagte:
Der Mann darf nicht mehr fahren.
Er musste stehen bleiben.
Die Polizei nahm eine Blutprobe.
So weiß die Polizei genau, wie viel Alkohol im Blut war.
Der Mann muss sich vor Gericht verantworten.
Es gibt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Die Polizei meldete den Fall der Führerscheinstelle.
Die Führerscheinstelle prüft:
Auch Fahrradfahrer müssen nüchtern fahren.
Alkohol macht das Fahren unsicher.
Schon wenig Alkohol kann gefährlich sein.
Die Polizei warnt darum:
Sicher fahren hilft allen Verkehrsteilnehmern!
Dieser Bericht kommt von der Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße.
Er wurde von news aktuell veröffentlicht.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Heute um 03:18 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.