Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Am 6. November 2025 kontrollierte die Polizei einen Mercedes.
Die Fahrerin war 29 Jahre alt.
Die Kontrolle fand am Vormittag im Horstring statt.
Die Polizei überprüfte die Kurzzeitkennzeichen am Auto.
Kurzzeitkennzeichen sind Nummernschilder für wenige Tage.
Sie sind oft für Probe- oder Überführungsfahrten.
Diese Nummernschilder waren schon ab dem 28. Oktober ungültig.
Das bedeutet: Der Versicherungsschutz des Autos war weg.
Die Beamten sagten der Fahrerin, sie darf nicht weiterfahren.
Der Mercedes wurde abgeschleppt.
Ohne Versicherung darf man nicht auf der Straße fahren.
Kurzzeitkennzeichen sind spezielle Nummernschilder.
Sie gelten nur für wenige Tage, zum Beispiel fünf Tage.
Man benutzt sie für kurze Fahrten.
Die Frau muss sich jetzt vor Gericht verantworten.
Sie hat ohne Versicherungsschutz gefahren.
Das ist eine schwere Straftat im Straßenverkehr.
Sie kann eine Strafe bekommen.
Sie müssen auf die Gültigkeit der Kennzeichen achten.
Überprüfen Sie regelmäßig die Fristen.
So vermeiden Sie Strafen und Probleme.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Heute um 08:31 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.