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Am Dienstagabend, dem 4. November 2025, kontrollierte die Bundespolizei einen Mann. Er war 34 Jahre alt und aus Deutschland.
Die Polizei überprüfte seinen Ausweis. Dabei fanden sie Fahndungen gegen ihn.
Der Mann hatte zwei Haftbefehle. Die Haftbefehle wegen „Erschleichen von Leistungen“ waren gegen ihn offen. Ein Haftbefehl heißt: Die Polizei sucht jemanden, weil er eine Straftat gemacht hat.
Erschleichen von Leistungen bedeutet:
Wenn jemand etwas benutzt, ohne zu bezahlen. Zum Beispiel Schwarzfahren. Schwarzfahren heißt: Bus oder Bahn ohne Fahrkarte fahren.
Außerdem gab es einen Haftbefehl zur Aufenthaltsermittlung. Das heißt: Die Polizei wollte wissen, wo der Mann wohnt.
Der Mann konnte Geldstrafen nicht bezahlen. Deshalb muss er jetzt ins Gefängnis. Die Strafe sind 170 Tage Haft.
Die Polizei brachte ihn in eine Justizvollzugsanstalt. Das ist ein Gefängnis.
Diese Kontrollen sind wichtig, um die Sicherheit zu schützen.
Die Bundespolizei sucht mit solchen Kontrollen nach Menschen mit Haftbefehlen. So sorgen sie für Ordnung.
Die Bundespolizei in Offenburg berichtete am 5. November 2025 über die Festnahme. Die Nachricht kam von „news aktuell“.
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Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Heute um 08:38 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.