Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Am Donnerstagabend passierte etwas in Kehl.
Ein 45 Jahre alter Mann aus Frankreich war dort.
Er versuchte, den Kofferraum eines Polizeiautos zu öffnen.
Das Polizeiauto stand geparkt.
Polizisten sahen den Mann dabei.
Die Polizei sprach den Mann an.
Sie wollten wissen, wer er ist.
Dabei fanden sie heraus:
Gegen den Mann gibt es einen Haftbefehl.
Haftbefehl bedeutet:
Die Polizei darf den Mann festnehmen und ins Gefängnis bringen.
Der Haftbefehl kam wegen eines früheren Problems:
Der Mann verließ einen Unfallort, ohne zu helfen.
Das nennt man unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Das heißt:
Nach einem Verkehrsunfall geht jemand weg,
ohne seine Daten zu nennen oder auf die Polizei zu warten.
Der Mann muss Geld zahlen.
Er kann das Geld nicht bezahlen.
Darum muss er 25 Tage ins Gefängnis.
Warum er das Polizeiauto öffnen wollte, ist noch nicht klar.
Schon eine kleine Tat kann große Folgen haben.
Besonders, wenn die Polizei nach Ihnen sucht.
Die Polizei in Offenburg hat den Fall bekanntgemacht.
So wissen alle mehr über die Arbeit der Polizei.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Heute um 10:10 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.