Flughafen und Drohne (KI-generiertes Symbolbild)
Flughafen und Drohne (KI-generiertes Symbolbild)
Foto: KI Symbolbild

Luftsicherheitsgesetz: Bundestag beschließt härtere Regeln gegen Drohnen und mehr Befugnisse

Der Bundestag hat eine Reform des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen. Sie soll die Abwehr von Drohnen über Flughäfen und kritischer Infrastruktur erleichtern, Entscheidungswege verkürzen und Strafen bei Eindringen in Sicherheitsbereiche verschärfen.
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Der Bundestag hat eine Reform des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen. Hintergrund sind wiederholte Drohnenvorfälle rund um Flughäfen und andere kritische Infrastruktur, bei denen der Betrieb teils erheblich beeinträchtigt wurde. Die Änderungen sollen die Drohnenabwehr schneller und rechtssicherer machen.

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Was sieht das Gesetz vor?

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Kernpunkt ist eine neue Rechtsgrundlage, die es den Ländern ermöglicht, die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe zur Drohnenabwehr anzufordern. Entscheidungswege sollen verkürzt werden; in Ausnahmefällen soll auch ein Abschuss bzw. das Abfangen einer Drohne möglich sein – als ultima ratio, wenn dadurch ein besonders schwerer Unglücksfall verhindert werden kann.

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Härtere Strafen bei Aktionen auf dem Flughafengelände

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Zusätzlich wird ein neuer Straftatbestand geschaffen: Wer vorsätzlich und unbefugt in Sicherheitsbereiche eines Flughafens eindringt und dadurch den zivilen Luftverkehr gefährdet, muss künftig mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Auch das soll eine abschreckende Wirkung entfalten.

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Debatte um Bundeswehr-Einsätze im Inland

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Politisch bleibt umstritten, wie weitreichend die Rolle der Bundeswehr im Inneren sein darf. Kritiker verweisen auf verfassungsrechtliche Grenzen und warnen vor einer schleichenden Ausweitung. Befürworter argumentieren, dass Polizei und Betreiber kritischer Infrastruktur bei der Abwehr moderner Drohnen nicht immer über ausreichende technische Mittel verfügen und schnelle Reaktion entscheidend ist.

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Wie geht es weiter?

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Nach dem Bundestagsbeschluss müssen – je nach Verfahren – weitere Schritte folgen, bevor die Änderungen in Kraft treten. Details zur praktischen Zusammenarbeit von Ländern, Bundespolizei und Bundeswehr sollen in der Umsetzung präzisiert werden.

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Quellen:

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Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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