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In der Nacht vom 28. auf den 29. September 2025 kontrollierte die Polizei einen LKW.
Der LKW fuhr auf der B10 bei Landau.
Die Kontrolle war gegen 2:15 Uhr nachts.
Es geht um das Nachtfahrverbot für schwere LKW.
Ein Nachtfahrverbot heißt:
Bestimmte Fahrzeuge dürfen nachts nicht fahren.
Zum Beispiel schwere LKW über 7,5 Tonnen.
Das Verbot gilt von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens.
Das Ziel: Weniger Lärm und weniger Umweltbelastung.
Der Fahrer war 46 Jahre alt.
Er konnte keine Ausnahmegenehmigung zeigen.
Eine Ausnahmegenehmigung erlaubt das Fahren in der Nacht.
Auch der Lade- oder Entladeort war nicht erlaubt.
Das heißt: Er durfte nicht nachts dort fahren.
Der Fahrer bekommt eine Geldstrafe.
Die Polizei eröffnet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Der Fahrer hat keinen festen Wohnsitz in Deutschland.
Deshalb musste er 125 Euro als Sicherheitsleistung bezahlen.
Eine Sicherheitsleistung ist Geld.
Ausländische Fahrer zahlen sie bei Verstößen.
Sie dient als Vorauszahlung für eine Strafe.
So sorgt der Staat für die Strafverfolgung.
Das Verbot schützt die Menschen vor Lärm.
Es schützt auch die Umwelt.
Besondere Ausnahmen gibt es nur für wichtige Gründe.
Zum Beispiel zeitkritische Lieferungen.
Die Polizei will auch in Zukunft prüfen.
Sie kontrolliert gezielt das Nachtfahrverbot.
Das schützt die Menschen entlang der B10.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Heute um 07:56 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.