Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
In Bad Langensalza gab es einen Vorfall.
Ein Mann hat in einem Geschäft etwas gestohlen.
Ein Polizist hat ihn dabei beobachtet.
Der Polizist war auf Streife in der Stadt.
Supermarkt-Mitarbeiter haben ihn auf den Diebstahl aufmerksam gemacht.
Der Mann war 21 Jahre alt und hatte einen Rucksack.
Er hat Waren aus dem Laden mitgenommen.
Der Polizist hat den Mann sofort verfolgt.
Er stoppte ihn im Illebener Weg.
Im Rucksack war das gestohlene Beutegut.
(Beutegut ist das Wort für gestohlene Sachen.)
Die Sachen hatten einen Wert von mehr als 30 Euro.
Die Polizei hat die Gegenstände sichergestellt.
Der Mann muss sich jetzt wegen Diebstahls verantworten.
Es gibt ein Ermittlungsverfahren.
Das bedeutet: Die Polizei untersucht den Fall weiter.
Die Landespolizeiinspektion Nordhausen ist zuständig dafür.
Der schnelle Einsatz zeigt:
Die Polizei bittet die Menschen:
So hilft jede Person mit für mehr Sicherheit.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Heute um 15:45 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.