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Während Karneval feiern viele Menschen fröhlich.
Der ADAC erinnert Sie: Im Straßenverkehr gelten Regeln.
Sie dürfen beim Fahren Kostüme tragen.
Aber es gibt wichtige Grenzen:
Wenn Sie diese Regeln nicht beachten, kostet das 60 Euro.
Ihre Versicherung kann Ärger machen.
Sie zahlt vielleicht nicht, wenn das Kostüm stört.
Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen.
Schon ab 0,5 Promille gibt es Strafen:
Bei 0,3 Promille plus Unfall oder auffälligem Fahren, kann es schlimmer werden:
Geldstrafe und mindestens sechs Monate Führerschein weg.
Für junge Fahrer gilt: Kein Alkohol am Steuer!
Auch unter 21 Jahren müssen Sie 0,0 Promille haben.
Sonst drohen 250 Euro Strafe, ein Punkt und ein Kurs.
Die Probezeit verlängert sich bis zu vier Jahre.
Hier eine kurze Übersicht:
Das gilt auch für E-Scooter-Fahrer.
Fahrradfahrer dürfen mehr, aber nicht viel: Strafe ab 1,6 Promille.
Schon weniger Alkohol mit schlechter Fahrweise ist strafbar.
Alkohol baut Ihr Körper langsam ab.
Pro Stunde sinkt der Wert nur um 0,1 bis 0,2 Promille.
Nach einer Party können Sie am nächsten Tag noch Alkohol im Blut haben.
Das ist oft zu viel für den Straßenverkehr.
Ein Fahrverbot wegen Restalkohol ist möglich.
Promille zeigt den Alkohol im Blut.
Zum Beispiel 0,5 Promille heißt 0,5 Gramm Alkohol pro Liter Blut.
Sie können einen Promillerechner nutzen.
Er hilft Ihnen, den Restalkohol einzuschätzen.
(https://www.presseportal.de/pm/7849/6213886)
Wenn Sie unsicher sind, fahren Sie nicht nach Alkohol.
Benutzen Sie besser:
Gerade an Karneval sind diese oft besser als das Auto.
Informieren Sie sich vorher gut.
Wenn Sie Zweifel haben, lassen Sie das Auto stehen.
Sicherheit ist wichtig – für Sie und alle anderen.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Di, 10. Feb um 09:03 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.