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Am 29. August 2025 kontrollierte die Polizei einen Autofahrer.
Die Kontrolle war um 00:55 Uhr in der Hauptstraße von Kleinkarlbach.
Der Fahrer war 19 Jahre alt.
Die Polizei sah Zeichen für Drogenkonsum.
Sie machte einen Urintest.
Der Test zeigte:
THC heißt Tetrahydrocannabinol.
Das ist eine Substanz aus Cannabis.
Sie macht Menschen berauscht.
Der Fahrer gab an, Bier getrunken zu haben.
Er wollte aber keinen Atemtest machen.
Die Polizei nahm ihm Blut ab.
Das Blut wird jetzt auf Drogen und Alkohol untersucht.
Die Polizei startete ein Strafverfahren.
Außerdem gibt es ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Ordnungswidrigkeitenverfahren bedeutet:
Das ist ein Verfahren für kleinere Gesetzesverstöße.
Es kann Geldstrafen oder andere Strafen geben.
Das Ergebnis der Blutuntersuchung entscheidet über die Strafe.
Die Polizei will Unfälle verhindern.
Sie prüft oft Autofahrer auf Alkohol und Drogen.
Diese Kontrollen halten den Verkehr sicher.
Mehr Infos gibt es auf den Seiten der Polizei Rheinland-Pfalz.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Fr, 29. Aug um 08:00 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.