Jugendlicher mit getunten Roller gestoppt

Fahren ohne Fahrerlaubnis und strafrechtliche Folgen nach Entfernung der Geschwindigkeitsbegrenzung

Am Montagnachmittag wurde ein 16-jähriger Motorrollerfahrer auf der Landstraße zwischen Herxheim und Offenbach mit über 60 km/h gestoppt. Die Kontrolle ergab, dass eine Distanzscheibe, ein Bauteil zur Geschwindigkeitsbegrenzung, entfernt wurde. Da der Jugendliche nur eine Fahrerlaubnis für maximal 45 km/h besaß, gilt das Fahren als ohne Fahrerlaubnis und wird strafrechtlich verfolgt. Neben der Anzeige gegen den Fahrer wird auch die Halterin des Rollers, seine Mutter, wegen Zulassens delinquenter Fahrweise belangt. Manipulationen wie diese gefährden die Verkehrssicherheit und haben ernste rechtliche Folgen.

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