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Am Donnerstagnachmittag, den 07.08.2025, stoppte die Polizei einen 68-jährigen Autofahrer.
Der Mann fuhr zu schnell auf der Otto-Fliesen-Straße in Grünstadt.
Bei der Kontrolle entdeckten die Polizisten etwas Überraschendes.
Die Polizei fand im Auto ein verbotenes kleines Mikrofon.
Man kann damit verschiedene Töne abspielen.
Dazu gehört auch das Martinshorn.
Martinshorn:
Das ist ein spezielles Warngeräusch.
Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst benutzen das Martinshorn.
Es hilft, sich im Verkehr schneller durchzusetzen.
Diese Technik darf man nicht einfach selbst einbauen.
Das ist im Straßenverkehr nicht erlaubt.
Die Polizei macht jetzt ein Bußgeldverfahren.
Das bedeutet: Der Fahrer muss eine Strafe zahlen.
Grund dafür sind:
Die Polizei verlangt:
Wenn das nicht passiert, kann das Auto stillgelegt werden.
Stilllegung bedeutet: Das Auto darf nicht mehr benutzt werden.
Nur bestimmte Personen dürfen Martinshorn und Blaulicht benutzen.
Das sind zum Beispiel:
Wer diese Signale ohne Erlaubnis nutzt, macht eine Straftat.
Das wird von der Polizei verfolgt.
Technische Veränderungen am Auto sind oft gefährlich.
Sie können Unfälle verursachen.
Die Polizei sagt:
So sind Sie sicher unterwegs und vermeiden Strafen.
Polizeiinspektion Grünstadt
Für Fragen zur Meldung können Sie die Polizei kontaktieren.
Weitere Informationen finden Sie bei der Polizei Rheinland-Pfalz.
Bitte nennen Sie dabei immer die Quelle.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Sa, 9. Aug um 07:24 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.