Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Am Abend des 8. Dezember 2025 kontrollierte die Bundespolizei einen Mann.
Er kam mit einem Fernreisebus aus Frankreich.
Der Mann ist 31 Jahre alt und aus Albanien.
Die Polizei prüfte seine Papiere.
Die Papiere zeigten, dass er seit Juli 2025 im Schengen-Raum ist.
Das ist zu lange. Die erlaubte Zeit ist kürzer.
Der Schengen-Raum ist ein Gebiet in Europa.
Dort gibt es keine Kontrollen an den Innengrenzen.
Im Schengen-Raum sind 27 Länder.
Sie erlauben Menschen, frei zu reisen.
Die Polizei fand heraus, dass der Mann schon im Februar 2025 Probleme hatte.
Er durfte nicht nach Deutschland einreisen.
Er versuchte also öfter, trotzdem einzureisen.
Das ist gegen die Regeln.
Die Polizei entschied, den Mann zurückzuschicken.
Am 9. Dezember 2025 flog er zurück nach Albanien.
Genau gesagt: Von Memmingen nach Tirana.
Der Mann bekommt auch eine Anzeige.
Die Anzeige ist wegen versuchter Einreise ohne Erlaubnis.
Wer zu lange im Schengen-Raum bleibt, verstößt gegen das Gesetz.
Solche Verstöße werden ernst genommen.
Die Folgen können sein:
Wenn Sie Fragen haben, können Sie die Bundespolizei fragen.
Die Adresse ist: Bundespolizeiinspektion Offenburg.
Sie geben auch Medien Informationen.
Die Bundespolizei will Regeln schützen.
Sie kontrolliert die Grenzen genau.
Das hilft, die Sicherheit zu wahren.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Di, 9. Dez um 14:08 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.