Haftbefehl an Grenzübergang Kehl entdeckt

Bundespolizei stoppt französischen Fahrer – Haft durch Geldstrafe abgewendet

Am 26. August überprüfte die Bundespolizei am Grenzübergang Kehl-Europabrücke einen 25-jährigen französischen Staatsangehörigen im Rahmen vorübergehend wiedereingeführter Binnengrenzkontrollen. Dabei wurde ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis festgestellt, der eine 25-tägige Haftstrafe vorsah. Durch Begleichung einer Geldstrafe konnte die Haft vermieden werden. Diese Kontrollen unterstützen die Sicherheit an den Grenzen und die Durchsetzung offener Haftbefehle.

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