Haftbefehl an der Grenze: Afghanischer Staatsangehöriger kontrolliert

Kehl: Geldstrafe verhindert Haft, Rückweisung nach Frankreich und mögliche Anzeige wegen unerlaubter Einreise

An der deutsch-französischen Grenze in Kehl wurde ein 24-jähriger afghanischer Staatsangehöriger in einer internationalen Straßenbahn von der Bundespolizei kontrolliert. Dabei wurde ein Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt, zudem fehlten gültige Reisedokumente.

Folgen des Vorfalls

Der Mann konnte eine 40-tägige Haftstrafe durch Zahlung einer Geldstrafe abwenden und wurde anschließend nach Frankreich zurückgewiesen. Eine weitere Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise steht im Raum, da ihm ein Einreiseverbot droht.

Der Fall verdeutlicht die Bedeutung grenzüberschreitender Kontrollen und die Konsequenzen bei Verstößen gegen Einreisebestimmungen.

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