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Am 15. Dezember, am Montagnachmittag, kontrollierte die Bundespolizei einen Mann.
Die Kontrolle war am Grenzübergang Wintersdorf.
Der Mann kommt aus Frankreich.
Die Polizisten prüften seinen Ausweis und seine Daten.
Bei der Kontrolle fanden die Beamten etwas Wichtiges.
Gegen den 42-jährigen Mann gab es einen Haftbefehl.
Haftbefehl:
Das ist eine Nachricht vom Richter.
Sie sagt: Die Polizei soll die Person festnehmen.
Das passiert, wenn jemand ein Verbrechen verdächtigt wird.
Oder wenn die Person fliehen könnte.
Der Mann bekam den Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr.
Das bedeutet: Er fuhr Auto wahrscheinlich mit Alkohol im Blut.
Das ist in Deutschland verboten.
Diese Tat kann eine Strafe oder Gefängnis bedeuten.
Der Mann musste 15 Tage ins Gefängnis.
Aber die Polizisten ließen es nicht so weit kommen.
Der Mann bezahlte vor Ort die Geldstrafe.
Darum musste er nicht ins Gefängnis gehen.
Die Polizei stoppte deshalb den Haftbefehl.
Trunkenheit im Verkehr ist sehr gefährlich.
Sie kann viele Menschen verletzen.
Die Polizei kontrolliert an Grenzen.
So finden sie Menschen mit Haftbefehlen.
So können Strafen auch umgesetzt werden.
Der Fall zeigt:
Die Bundespolizei in Offenburg gab weitere Informationen.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Di, 16. Dez um 11:00 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.