Haftbefehl am Grenzübergang Kehl entdeckt

Bundespolizei stoppt 35-Jährigen dank moderner Kontrolleverfahren – Haftstrafe durch Geldzahlung abgewendet

Haftbefehl bei Kontrolle am Grenzübergang Kehl-Europabrücke

Am 6. Juli kontrollierte die Bundespolizei am Grenzübergang Kehl-Europabrücke einen 35-jährigen Franzosen, gegen den ein Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr vorlag. Die Polizei setzte dabei moderne Identitätsverfahren ein, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Verlauf und Folgen

Die drohende Haftstrafe von 39 Tagen konnte durch sofortige Zahlung einer Geldstrafe abgewendet werden, sodass eine Inhaftierung nicht erforderlich war.

Bedeutung der Grenzkontrollen

Der Fall zeigt die enge Zusammenarbeit an den europäischen Binnengrenzen und die Rolle der Bundespolizeiinspektion Offenburg bei der konsequenten Umsetzung von Haftbefehlen zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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