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Am 21. Dezember 2025 gab es einen Vorfall am Grenzübergang Altenheim.
Die Bundespolizei kontrollierte dort eine Person.
Die Person war 46 Jahre alt und kam aus der Türkei.
Binnengrenzkontrollen sind Kontrollen an Grenzen innerhalb eines Ländergebiets.
Zum Beispiel im Schengen-Raum.
Normalerweise gibt es diese Kontrollen nicht immer.
Sie sind nur zeitweise, wenn es besondere Gründe gibt.
Zum Beispiel bei höherer Sicherheit.
Bei der Kontrolle fand die Polizei einen Haftbefehl.
Der Haftbefehl war wegen Trunkenheit im Verkehr.
Trunkenheit im Verkehr bedeutet: Zu betrunken fahren.
Die Person konnte die Strafe bezahlen.
Deshalb musste sie nicht ins Gefängnis.
Sonst wären 40 Tage Haft gewesen.
Diese Kontrollen helfen, Straftaten zu entdecken.
Auch offene Haftbefehle werden so gefunden.
Sie erhöhen die öffentliche Sicherheit.
Außerdem kontrollieren sie besser den Verkehr von Menschen.
Der Haftbefehl war konkret wegen Trunkenheit am Steuer.
Die Strafe konnte durch Geldzahlung vermieden werden.
Deshalb gab es keine Haftstrafe.
Die Bundespolizeiinspektion Offenburg kümmerte sich darum.
Diese Polizisten haben den Vorfall öffentlich bekannt gemacht.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Heute um 13:38 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.