Haftbefehl am Flughafen Karlsruhe entdeckt
31-Jähriger Kroate zahlt Geldstrafe und entgeht Haft bei EinreisekontrolleHaftbefehl bei Einreisekontrolle am Flughafen Karlsruhe/Baden festgestellt
Am 19. Juli wurde bei der routinemäßigen Einreisekontrolle ein 31-jähriger kroatischer Staatsangehöriger aus Banjaluka am Flughafen Karlsruhe/Baden aufgrund eines laufenden Haftbefehls wegen Trunkenheit im Straßenverkehr erkannt. Statt der Haftstrafe von 20 Tagen beglich er eine Geldstrafe vor Ort, wodurch die Inhaftierung vermieden wurde.
Bedeutung der Kontrollen für die Reisesicherheit
Die Überprüfungen durch die Bundespolizei dienen nicht nur der Einreisebestimmung, sondern auch der Aufdeckung laufender polizeilicher Maßnahmen und tragen so zur Sicherheit im internationalen Reiseverkehr bei.