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Am Sonntag, 15. Februar, kontrollierte die Bundespolizei ein Auto.
Das Auto hatte ein französisches Kennzeichen.
Der Fahrer war 41 Jahre alt und aus Frankreich.
Er zeigte seinen französischen Reisepass vor.
Die Polizei fand heraus: Es gibt einen Haftbefehl gegen den Fahrer.
Ein Haftbefehl heißt: Die Polizei soll die Person festnehmen.
Der Haftbefehl steht mit einer Körperverletzung in Verbindung.
Körperverletzung bedeutet: Jemand hat eine andere Person verletzt.
Der Mann konnte die Geldstrafe sofort bezahlen.
So musste er nicht 50 Tage ins Gefängnis.
Das ist eine Möglichkeit statt einer Haftstrafe.
Das nennt man Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Das ist ein Begriff der Polizei:
Der Fall zeigt: Polizei arbeitet gut zusammen.
Besonders an Grenzen zu anderen Staaten.
So finden sie gesuchte Personen auch im Ausland.
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Bundespolizeiinspektion Offenburg.
Dort gibt es mehr Informationen.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Mo, 16. Feb um 10:11 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.