Gefälschter Führerschein stoppt Einreise an Schengen-Grenze

42-Jähriger wird am Grenzübergang Kehl mit falschem Dokument aufgehalten und nach Frankreich zurückgewiesen

Am 10. Januar 2026 wurde einem albanischen Staatsangehörigen die Einreise nach Deutschland am Grenzübergang Kehl-Europabrücke aufgrund eines gefälschten albanischen Führerscheins untersagt. Bei der Kontrolle entdeckten die Behörden, dass das Dokument totalgefälscht war und auf eine andere Person ausgestellt wurde. Gegen den 42-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise und unerlaubter Einreise eingeleitet. Nach den Maßnahmen wurde er zurück nach Frankreich gewiesen. Dieser Fall zeigt die Herausforderungen bei den zeitweilig wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen im Schengen-Raum.

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