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Am Samstagmorgen kontrollierte die Bundespolizei einen Mann.
Der Mann ist 36 Jahre alt und kommt aus Russland.
Er zeigte einen gültigen russischen Reisepass.
Dazu hatte er einen Erstasylantrag aus Frankreich.
Ein Erstasylantrag ist der erste Schritt für Schutz.
Trotzdem durfte er nicht nach Deutschland einreisen.
Die Polizei nahm den Mann mit zur Dienststelle.
Sie untersuchten seine Sachen genauer.
Dabei fanden sie eine falsche polnische Identitätskarte.
Totalgefälscht heißt:
Das Dokument ist ganz gefälscht.
Es ist kein echtes Original mehr vorhanden.
Die Polizei nahm die falsche Karte sicher.
Er darf nicht nach Deutschland einreisen.
Die Polizei macht jetzt eine Anzeige.
Das bedeutet:
Die Polizei will so den Missbrauch stoppen.
Gute Kontrollen an den Grenzen sind wichtig.
Grenzschutz bedeutet: Schutz an Grenzen.
Viele Behörden arbeiten zusammen.
Sie prüfen Ausweise genau.
Das hilft, Probleme früh zu erkennen.
Moderne Technik und gut geschulte Polizisten helfen dabei.
So können sie unerlaubte Einreisen verhindern.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Mo, 11. Aug um 09:43 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.