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Am Freitag, dem 09. Mai 2025, gab es Ärger im Ortsteil Gersbach.
Ein lautes Motorrad fuhr oft durch die Straßen.
Viele Menschen riefen die Polizei.
Sie waren gestört und wollten Hilfe.
Gegen 8 Uhr morgens kam die Polizei.
Sie kontrollierte das Motorrad in der Adlerstraße.
Das ist eine Straße vor der Berufsschule.
Der Fahrer wollte das Motorrad starten.
Er sagte: "Das Motorrad startet nicht."
Es hatte einen technischen Defekt.
Das bedeutet: Das Fahrzeug hat einen Fehler.
Die Polizei sah sich das Motorrad an.
Sie entdeckten, dass das Motorrad verändert wurde.
Man nennt das: Modifikationen (Änderungen).
Diese Änderungen sind oft verboten oder gefährlich.
Die Polizisten schrieben eine Mängelliste.
Das bedeutet: Sie notierten die Fehler und Veränderungen.
Ein Leichtkraftrad ist ein kleines Motorrad.
Es hat bis zu 125 ccm (Kubikzentimeter).
Es darf ab 16 Jahren gefahren werden.
Die Mängelliste geht zur Zulassungsstelle.
Dort prüfen Fachleute das Fahrzeug.
Sie wollen eine Vorführung machen.
Das heißt: Sie zeigen, wie das Motorrad funktioniert.
Das Fahrzeug hat noch viele Probleme.
Es muss überprüft werden, ob es sicher ist.
Bis alles geklärt ist, darf das Motorrad nicht fahren.
Es bleibt unter Kontrolle der Behörde.
Nur wenn alles sicher ist, darf es wieder auf die Straße.
Der Vorfall zeigt:
Man muss seine Fahrzeuge regelmäßig kontrollieren.
Technische Änderungen sollte man richtig abnehmen lassen.
Das Ganze liegt jetzt bei der Zulassungsstelle.
Sie entscheidet, ob das Motorrad wieder fahren darf.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Di, 13. Mai um 13:25 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.