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Am Dienstag, dem 26. August, gab es Kontrollen am Flughafen München.
Die Bundespolizei kontrollierte viele Reisende.
Dabei wurden mehrere gesuchte Personen festgenommen.
Die Bundespolizei sorgt für Sicherheit am Flughafen.
Der Flughafen München ist der zweitgrößte in Deutschland.
Eine 44-jährige Frau aus Kanada wollte ausreisen.
Gegen sie gab es einen Haftbefehl.
Haftbefehl bedeutet:
Ein Gericht möchte die Person verhaften.
Hier: wegen Diebstahls.
Die Frau musste eine Geldstrafe von 377,50 Euro zahlen.
Danach konnte sie weiterreisen.
Ein 29-jähriger Mann aus Afghanistan wurde auch kontrolliert.
Er hatte einen Haftbefehl vom Amtsgericht Nürnberg.
Der Mann hatte eine Geldstrafe nicht bezahlt.
Er konnte das Geld nicht zahlen.
Darum musste er 7 Tage ins Gefängnis in Erding.
Ein 35-jähriger Mann kam aus Ho-Chi-Minh-Stadt an.
Die Bundespolizei prüfte seine Daten.
Die schwedische Polizei suchte diesen Mann wegen Drogen.
Er kam zum Amtsgericht und dann ins Gefängnis in Landshut.
Dort wartet er auf eine mögliche Auslieferung nach Schweden.
Ein Vollstreckungshaftbefehl ist ein gerichtliches Dokument.
Er wird ausgestellt, wenn eine Person eine Strafe nicht bezahlt oder nicht antritt.
Die Polizei darf die Person dann festnehmen.
So wird die Strafe durchgesetzt.
Die Bundespolizei hat rund 1.600 Mitarbeitende.
Sie ist die zweitgrößte Polizei am Flughafen in Deutschland.
Wichtige Aufgaben sind:
Die Bundespolizei informiert die Öffentlichkeit.
Sie hat eine Webseite: www.bundespolizei.de
In Bayern nutzt die Bundespolizei auch soziale Medien.
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Grenzpolizeiliche Kontrollen schützen alle Reisenden.
Sie helfen, Verbrechen zu stoppen.
Die Bundespolizei arbeitet hart für Ihre Sicherheit.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Heute um 09:02 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.