Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Am Donnerstagabend, dem 22. Januar 2026, gab es einen Vorfall in Reutlingen.
In der Innenstadt passierte etwas im Supermarkt in der Albstraße.
Ein 33 Jahre alter Mann war beteiligt.
Er wurde von der Polizei vorläufig festgenommen.
Der Mann war kurz vor 18:30 Uhr im Supermarkt.
Er legte Dinge in seinen Rucksack.
Er bezahlte die Sachen aber nicht an der Kasse.
Ein Ladendetektiv bemerkte das.
Der Detektiv hielt den Mann fest.
Der Mann schlug den Detektiv mehrmals.
Der Detektiv bekam leichte Verletzungen.
Die Polizei kam schnell.
Sie nahm den Mann fest.
Die Festnahme war ohne Widerstand.
Er kommt aus der Slowakei.
Er hat früher schon gestohlen.
Er hat keinen festen Wohnort.
Am nächsten Tag kam er vor den Richter.
Das Gericht hat einen Haftbefehl erlassen.
Das bedeutet: Der Mann muss ins Gefängnis.
Er ist jetzt in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft will ein schnelles Verfahren.
Erklärung: Beschleunigtes Verfahren
Ein beschleunigtes Verfahren ist ein schneller Prozess.
Er wird genutzt, wenn die Beweise klar sind.
Dann kann das Gericht schnell entscheiden.
Der Fall zeigt, dass es Probleme mit der Sicherheit im Handel gibt.
Auch der Umgang mit bekannten Straftätern ist wichtig.
Die Ermittlungen laufen noch.
Die Öffentlichkeit wird informiert, wenn es Neuigkeiten gibt.
Sie können die Pressemitteilung von der Polizei lesen:
Offizielle Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Reutlingen
Die Redaktion berichtet weiter, wenn es Neues gibt.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Mo, 26. Jan um 09:10 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.