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Am 10. September kontrollierte die Bundespolizei einen Zug.
Der Zug fuhr zwischen Freilassing und Traunstein.
Sie nahmen einen 25-jährigen Mann fest.
Er kommt aus Albanien.
Die Polizei prüfte seine Daten.
Er wurde gesucht.
Die Staatsanwaltschaft wollte den Mann festnehmen.
Sie verdächtigt ihn, Dinge zu verkaufen, die nicht legal sind.
Das nennt man "gewerbsmäßige Hehlerei".
Der Mann hatte schon Probleme mit dem Gesetz.
Er kam im Frühling 2021 illegal nach Deutschland.
Er blieb hier viel länger als erlaubt.
2022 fiel er den Behörden wieder auf.
Deshalb bekam er ein Einreiseverbot für zwei Jahre.
Trotz des Verbots kam er wieder nach Deutschland.
Die Polizei fand ihn erneut bei einer Kontrolle.
Sie meldeten den Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz.
Im April trafen sie ihn wieder an.
Im Juli 2024 wurde er zurück nach Albanien gebracht.
Abschiebung bedeutet:
Der Mann wird zwangsweise zurück in sein Land geschickt,
weil er nicht freiwillig ging.
Nach der Abschiebung bekam er ein neues Aufenthaltsverbot.
Das Verbot gilt fünf Jahre lang.
Es gilt für Deutschland, die Europäische Union und den Schengen-Raum.
Der Mann versuchte trotzdem erneut, nach Deutschland einzureisen.
Das ist verboten.
Er hat das Gesetz erneut verletzt.
Der Haftbefehl gilt weiter.
Der Mann wurde vor das Amtsgericht Fürth gebracht.
Der Haftbefehl wurde bestätigt.
Er kam in ein Gefängnis.
Die Polizei und Justiz arbeiten zusammen.
Sie kontrollieren Einreiseverbote genau.
So wollen sie die Sicherheit schützen.
Wiederholte Verstöße werden konsequent verfolgt.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Heute um 11:42 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.