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Am 7. Oktober 2025 kontrollierte die Bundespolizei eine Frau.
Die Frau ist 62 Jahre alt.
Die Kontrolle fand an einer Tram-Haltestelle statt.
Die Haltestelle liegt in Kehl, nahe der Grenze zu Frankreich.
Die Tramlinie D fährt oft zwischen Deutschland und Frankreich.
Darum kontrolliert die Polizei dort regelmäßig.
Bei der Kontrolle zeigte die Frau eine Fahrkarte.
Die Polizei prüfte auch ihre Personalien, also ihre Daten.
Dabei entdeckten die Beamten eine Ausschreibung zur Festnahme.
Das heißt: Die Polizei suchte die Frau, um sie festzunehmen.
Sie sollte wegen eines tätlichen Angriffs auf Polizisten bestraft werden.
Die Frau hatte einen französischen Reisepass.
Dieser Pass bestätigte ihre Daten.
Ausschreibung zur Festnahme
Das bedeutet: Die Polizei sucht eine Person, weil sie etwas Schlimmes gemacht hat.
Dann darf die Polizei die Person festnehmen.
Die Frau konnte eine Geldstrafe nicht bezahlen.
Eine Geldstrafe ist eine Strafe in Geldform.
Wenn man sie nicht zahlt, muss man ins Gefängnis.
Die Frau wurde deshalb festgenommen.
Sie geht jetzt für 45 Tage ins Gefängnis.
Das nennt man Ersatzfreiheitsstrafe.
Ersatzfreiheitsstrafe
Das heißt: Wenn man Geld nicht bezahlen kann, muss man ins Gefängnis.
Das Gefängnis ersetzt dann das Geld.
Diese Kontrollen sind wichtig für die Sicherheit an der Grenze.
Die Polizei prüft dabei Personen im Nahverkehr.
Sie sucht Personen, die wegen Verbrechen gesucht werden.
Sie sorgt auch dafür, dass Gerichtsentscheidungen umgesetzt werden.
Solche Kontrollen helfen, damit die Länder besser zusammenarbeiten.
Besonders an Orten wie Kehl an der Grenze ist das wichtig.
Offizielle Infos gab die Bundespolizeiinspektion Offenburg heraus.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Heute um 12:58 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.