Festnahme am Karlsruher Flughafen verhindert Ausreise

42-jähriger Franzose muss Haftstrafe wegen offener Trunkenheitsstrafe antreten

Festnahme am Flughafen Karlsruhe/Baden

Am 23. Juli wurde ein 42-jähriger Französischer bei der Ausreisekontrolle eines Flugs nach Tanger am Flughafen Karlsruhe/Baden festgenommen. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl wegen einer offenen Strafe wegen Trunkenheit im Verkehr.

Haftstrafe statt Geldstrafe

Da der Mann die Geldstrafe nicht zahlen konnte, folgte eine 120-tägige Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt. Solche Ersatzfreiheitsstrafen werden bei nicht gezahlten Geldstrafen regelmäßig bei Ausreisekontrollen vollstreckt.

Bedeutung für die Flughafen-Sicherheitskontrollen

Der Vorfall unterstreicht die Rolle der Kontrollen an Flughäfen, nicht nur zur Flugsicherheit, sondern auch zur Identifikation gesuchter Personen. Verkehrsverstöße können so auch bei Reiseantritt erhebliche Konsequenzen haben.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
Empfehlungen
Werbung:Ende der Werbung.