Festnahme am Karlsruher Flughafen verhindert Ausreise
42-jähriger Franzose muss Haftstrafe wegen offener Trunkenheitsstrafe antretenFestnahme am Flughafen Karlsruhe/Baden
Am 23. Juli wurde ein 42-jähriger Französischer bei der Ausreisekontrolle eines Flugs nach Tanger am Flughafen Karlsruhe/Baden festgenommen. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl wegen einer offenen Strafe wegen Trunkenheit im Verkehr.
Haftstrafe statt Geldstrafe
Da der Mann die Geldstrafe nicht zahlen konnte, folgte eine 120-tägige Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt. Solche Ersatzfreiheitsstrafen werden bei nicht gezahlten Geldstrafen regelmäßig bei Ausreisekontrollen vollstreckt.
Bedeutung für die Flughafen-Sicherheitskontrollen
Der Vorfall unterstreicht die Rolle der Kontrollen an Flughäfen, nicht nur zur Flugsicherheit, sondern auch zur Identifikation gesuchter Personen. Verkehrsverstöße können so auch bei Reiseantritt erhebliche Konsequenzen haben.