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Am Freitag, den 18. November 2025, kontrollierte die Bundespolizei ein Auto.
Das Auto kam aus Frankreich.
Die Polizei hielt das Fahrzeug an.
Die 38 Jahre alte Frau saß auf dem Beifahrersitz.
Sie zeigte ihren rumänischen Reisepass.
Die Polizei prüfte die Daten der Frau.
Dabei stellte sie fest:
Es gab einen Haftbefehl gegen die Frau.
Der Haftbefehl war wegen Steuerhinterziehung.
Steuerhinterziehung bedeutet:
Die Frau hätte 480 Tage ins Gefängnis gemusst.
Doch ein Bekannter bezahlte die Geldstrafe.
So musste die Frau nicht ins Gefängnis.
Grenzkontrollen helfen der Polizei,
um Personen mit Haftbefehlen zu finden.
Sie unterstützen die Zusammenarbeit zwischen Ländern.
Durch die Kontrolle konnte die Polizei handeln.
Aber die Frau musste nicht ins Gefängnis.
Die Bundespolizei in Offenburg gibt Infos zu solchen Fällen.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich melden.
Die Kontrolle zeigt:
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Mo, 1. Dez um 09:36 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.