Festnahme am Flughafen Rheinmünster
Mazedonischer Staatsangehöriger bei Ausreisekontrolle wegen Haftbefehl aufgegriffen – Haftstrafe durch Geldstrafe abgewendetAm 10. August 2025 wurde am Flughafen Rheinmünster ein 35-jähriger mazedonischer Staatsangehöriger bei einer Ausreisekontrolle festgenommen, da gegen ihn ein Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vorlag. Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Durch Zahlung einer Geldstrafe konnte der Mann eine 24-tägige Haftstrafe abwenden und wurde nicht sofort inhaftiert. Der Fall unterstreicht die Bedeutung grenzpolizeilicher Kontrollen für die Durchsetzung rechtlicher Vorgaben und die öffentliche Sicherheit.