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Am 29. Dezember 2025 gab es einen Vorfall am Flughafen Karlsruhe/Baden.
Bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Belgrad nahm die Bundespolizei einen Mann fest.
Der Mann ist 32 Jahre alt und kommt aus Serbien.
Er wurde bei der normalen Passkontrolle überprüft.
Die Polizei sagte: Gegen ihn gab es einen Haftbefehl.
Ein Haftbefehl bedeutet: Er muss ins Gefängnis.
Der Grund war ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Pflichtversicherungsgesetz heißt:
Bestimmte Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben.
Zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Diese Gesetze schützen Menschen vor großen Schäden.
Dem Mann drohte eine Haftstrafe von zehn Tagen.
Das lag daran, dass er eine Geldstrafe noch nicht bezahlt hatte.
Vor Ort bezahlte er die Geldstrafe.
Deshalb kam er nicht ins Gefängnis.
Er konnte weiter nach Belgrad reisen.
Regelmäßige Kontrollen an Flughäfen sind sehr wichtig.
Sie helfen, Verstöße gegen Gesetze zu entdecken.
Das schützt die Allgemeinheit.
Wichtig ist auch:
Man weiß nichts mehr über den Mann oder den Vorfall.
Der Fall zeigt aber:
Die Polizei und andere Behörden arbeiten gut am Flughafen zusammen.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Heute um 09:08 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.