Festnahme am Flughafen dank Reise-Daten

PNR-Daten helfen Bundespolizei, Steuerhinterziehung aufzudecken und Haftbefehl durchzusetzen

Festnahme am Flughafen Karlsruhe/Baden dank PNR-Daten

Am 2. August 2025 wurde eine 38-jährige rumänische Staatsangehörige bei der Ausreisekontrolle am Flughafen Karlsruhe/Baden festgenommen. Aufgrund von Passenger Name Record (PNR)-Daten stellte sich heraus, dass gegen sie ein Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung vorlag. Nach Zahlung der Geldstrafe durch einen Familienangehörigen konnte die Haftstrafe abgewendet werden.

Gesetzliche Grundlage und Ablauf der Kontrolle

Seit 2017 sind Fluggesellschaften verpflichtet, PNR-Daten bei grenzüberschreitenden Flügen ans Bundeskriminalamt zu übermitteln. Diese Daten, wie Name und Abflugdatum, werden von Behörden auf Fahndungslisten abgeglichen und bei Treffern an die Bundespolizei übermittelt, um Maßnahmen wie Festnahmen oder Einreiseverweigerungen zu ermöglichen.

Der Vorfall zeigt die Relevanz der PNR-Auswertung für die Bekämpfung schwerer Kriminalität und die Sicherung internationaler Zusammenarbeit im Bereich der Flugsicherheit.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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