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Am 1. Januar kontrollierte die Bundespolizei einen Zug.
Der Zug war ein Fernreisezug.
Die Kontrolle fand im Bahnhof Kehl statt.
Die Polizei nahm einen 39 Jahre alten Mann fest.
Er ist Deutscher.
Die Kontrolle gehört zu Routine-Überprüfungen.
Diese Checks passieren oft bei grenzüberschreitenden Zügen.
Das heißt: Wenn Züge über die Grenze fahren.
Gegen den Mann gab es zwei Anordnungen.
Eine Anordnung nennt man Haftbefehl.
Erster Haftbefehl:
Zweiter Haftbefehl:
Erschleichen von Leistungen bedeutet:
Man benutzt etwas ohne zu bezahlen.
Zum Beispiel: Schwarzfahren im Zug.
Oder unerlaubte Nutzung anderer bezahlter Angebote.
Nach der Festnahme kam der Mann zum Haftrichter.
Der Haftrichter entscheidet über Haft und Strafen.
Der Haftrichter entschied: Der Mann muss ins Gefängnis.
Der 39-Jährige sitzt nun im Gefängnis.
Das Verfahren geht weiter.
Das heißt: Die Polizei und Richter prüfen den Fall weiter.
Regelmäßige Kontrollen machen Züge sicherer.
Sie zeigen: Straftaten im öffentlichen Raum haben Folgen.
Die Polizei schützt so alle Fahrgäste.
Sie sorgt für Ordnung und Sicherheit.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Heute um 08:50 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.