Festnahme am Bahnhof Kehl: Haftbefehl wegen Drogenbesitz
43-jähriger Franzose muss Ersatzfreiheitsstrafe antreten – Bundespolizei betont Bedeutung routinemäßiger Kontrollen in GrenzregionenFestnahme am Bahnhof Kehl wegen unerlaubtem Drogenbesitz
Am 6. September 2025 kontrollierte die Bundespolizei am Bahnhofsvorplatz in Kehl einen 43-jährigen französischen Mann und stellte fest, dass gegen ihn wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln ein Haftbefehl vorlag. Da er die Geldstrafe nicht zahlen konnte, verbüßt er nun eine 23-tägige Ersatzfreiheitsstrafe. Die Kontrolle zeigt die Bedeutung routinemäßiger Überprüfungen in Grenzregionen zur Durchsetzung von Haftbefehlen und zur Sicherheit.