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Am 1. Januar fand eine Kontrolle am Bahnhof Kehl statt.
Die Bundespolizei kontrollierte einen Fernreisezug aus Frankreich.
Dabei wurde ein 41 Jahre alter Mann festgenommen.
Er ist Deutscher.
Bei der Kontrolle gab es einen Haftbefehl gegen ihn.
Haftbefehl bedeutet: Die Polizei darf den Mann festnehmen.
Der Grund heißt „Erschleichen von Leistungen“.
Das heißt:
Der Mann hat eine Dienstleistung benutzt,
ohne dafür zu bezahlen.
Zum Beispiel Schwarzfahren im Zug.
Der Mann konnte die Geldstrafe nicht zahlen.
Deshalb muss er jetzt zehn Tage ins Gefängnis.
Diese Strafe nennt man Ersatzfreiheitsstrafe.
Die Bundespolizei macht regelmäßig Kontrollen in Zügen.
Das führt zu folgenden Ergebnissen:
Die Polizei aus Offenburg informierte über den Fall.
Weitere Infos gibt es nicht.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Heute um 08:56 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.