Fahrzeug blockiert Fußgängerweg in Northeim

Ordnungswidrigkeit am 24. November: Halterin muss mit Bußgeld rechnen

Parken auf dem Fußgängerweg in Northeim

Am 24. November 2025 parkte ein Fahrzeug von 12:15 bis 13:30 Uhr unbeaufsichtigt auf dem Fußgängerweg in der Göttinger Straße in Northeim. Die Halterin wird wegen dieser Ordnungswidrigkeit von der Behörde zur Verantwortung gezogen.

Rechtliche Hintergründe

Das Parken auf Gehwegen ist in Deutschland ohne ausdrückliche Erlaubnis verboten, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Eine Ordnungswidrigkeit ist ein geringfügiger Verstoß, der üblicherweise mit einer Geldbuße geahndet wird.

Hinweise für Verkehrsteilnehmer

Verkehrsteilnehmer sollten darauf achten, keine Fuß- oder Radwege zu blockieren, um Bußgelder und Ordnungswidrigkeitsverfahren zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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