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Am Freitagnachmittag kontrollierte die Polizei ein Auto.
Die Kontrolle passierte in der Kapeller Straße.
Der Autofahrer ist 32 Jahre alt.
Er kommt aus dem Landkreis Germersheim.
Das Auto war ein VW Golf.
Die Polizei fand einen wichtigen Mangel am Auto.
Das Fahrwerk war nicht geprüft.
Das Fahrwerk ist ein Teil am Auto.
Es sorgt für die Federung und Stabilität.
Das fehlende Prüfen nennt man: keine Abnahme.
Die Betriebserlaubnis erlosch.
Das heißt: Das Auto darf nicht fahren.
Betriebserlaubnis heißt:
Das Auto erfüllt die Regeln für Straßen.
Wenn Teile nicht geprüft sind, verliert das Auto diese Erlaubnis.
Das Auto musste zur TÜV-Prüfung.
Die Polizei begleitete den Fahrer dorthin.
Dort prüften Experten das Fahrwerk.
Das Fahrwerk war weiterhin nicht richtig.
Die Polizei verbot die Weiterfahrt.
Der Fahrer musste das Auto stehen lassen.
Der Fahrer bekommt ein Bußgeld.
Die Polizei startet ein Verfahren.
Der Halter muss das Auto reparieren.
Er muss alle Fehler beseitigen.
Erst dann darf das Auto wieder fahren.
Der Fall zeigt:
Technische Änderungen am Auto immer prüfen lassen!
Nur sichere Autos sind auf der Straße erlaubt.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Sa, 14. Feb um 06:59 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.