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In der Nacht vom 18. auf 19. Juli 2025
hielt die Polizei einen Autofahrer an.
Der Mann fuhr ohne gültigen Führerschein.
Im April hatte das Gericht seinen Führerschein weggenommen.
Das bedeutet, er darf nicht fahren.
Der Fahrer fuhr nicht zum ersten Mal ohne Führerschein.
Er hat schon öfter gegen die Regeln verstoßen.
Er wollte sich nicht an die Anweisungen der Polizei halten.
Deshalb nahm die Polizei beide Fahrzeugschlüssel weg.
Fahren ohne Fahrerlaubnis heißt:
Jemand fährt ein Auto ohne gültigen Führerschein.
Das ist in Deutschland eine Straftat.
Das bedeutet, es ist verboten und kann bestraft werden.
Der Fahrer darf nicht weiterfahren.
Die Polizei hat die Schlüssel gesichert.
Jetzt gibt es ein Strafverfahren gegen den Mann.
Das bedeutet, dass ein Gericht entscheidet, was passiert.
Wiederholte Verstöße werden besonders streng verfolgt.
Polizeiinspektion Grünstadt
Adresse: Bitzenstraße 26, 67269 Grünstadt
Die Polizei Rheinland-Pfalz sagt:
Solche Kontrollen sind wichtig für unsere Sicherheit.
Wer gegen die Verkehrsregeln oft verstößt, muss mit Folgen rechnen.
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Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Sa, 19. Jul um 07:24 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.