Einreise verweigert: Schengen-Aufenthalt überschritten

61-Jähriger am Flughafen Karlsruhe/Baden wegen Überschreitung der 90-Tage-Regel zurückgeschickt

Am 10. Februar 2026 wurde ein 61-jähriger Mann am Flughafen Karlsruhe/Baden von der Bundespolizei kontrolliert, da sein mazedonischer Pass und der Einreisestempel auf einen überschrittenen Aufenthalt im Schengenraum hinwiesen. Er hatte bereits 92 Tage innerhalb der letzten 180 Tage im Schengenraum verbracht, was die erlaubte Höchstdauer von 90 Tagen überschreitet. Ohne gültige Aufenthaltsdokumente verweigerte die Polizei ihm die Einreise und schob ihn am folgenden Tag über den Flughafen Stuttgart zurück nach Skopje ab. Der Fall zeigt die strenge Kontrolle der Einreisebestimmungen im Schengenraum und die schnelle Umsetzung bei Verstößen.

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