E-Scooter ohne Versicherung: Polizei zieht Konsequenzen

Am 15. Mai in Wörth: Fahrer ohne Haftpflichtversicherung bei Kontrolle erwischt – Verstöße gegen die gesetzliche Pflicht können strafbar sein

E-Scooter ohne Versicherung bei Polizeikontrolle

Am 15. Mai 2025 gegen 23:35 Uhr kontrollierten Polizeibeamte in Wörth einen E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen. Der Fahrer gab zu, keine Versicherung abgeschlossen zu haben. Das Gesetz schreibt jedoch eine Haftpflichtversicherung für E-Scooter vor, bei Verstoß folgt eine Strafanzeige.

Wichtige Infos zur Versicherungspflicht

Für die Nutzung im Straßenverkehr muss der E-Scooter über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die durch ein Versicherungskennzeichen nachgewiesen wird. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen, auch bei erstmaligem Fahren.

  • Ohne Nachweis wird angezeigt
  • Versicherungspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben
  • Fahrradfahrer sollten alle Nachweise vor Fahrt starten anbringen

Die Polizei empfiehlt, vor Fahrtantritt die notwendigen Versicherungsnachweise zu prüfen und bei Unsicherheiten die zuständigen Behörden zu kontaktieren.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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