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Am 22. Juli 2025 gab es einen Vorfall in Uslar.
Ein Mann aus Seevetal fuhr mit einem E-Scooter.
Er hatte aber kein gültiges Versicherungskennzeichen.
Die Polizei stoppte ihn deshalb.
Das Pflichtversicherungsgesetz sagt:
E-Scooter darf man nur fahren, wenn sie versichert sind.
Ohne Versicherung darf man nicht fahren.
Wer ohne Kennzeichen fährt, macht eine Straftat.
Die Polizei kann die Fahrt verbieten.
Es gibt dann ein Strafverfahren.
Wenn Sie einen E-Scooter fahren, müssen Sie:
Wer ohne Versicherung fährt, riskiert:
Die Polizei Northeim sagt:
Fahrer und Besitzer müssen die Regeln einhalten.
Sie sind für die Versicherung verantwortlich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Polizei oder Behörden.
Sie können die Originalmeldung der Polizei hier lesen:
Originalmeldung der Polizeiinspektion Northeim
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Heute um 02:59 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.