E-Scooter-Fahrer unter Drogeneinfluss gestoppt
Polizei Bad Gandersheim führt Kontrolle durch – Promillegrenzen und rechtliche Folgen für E-Scooter-Fahrer erklärtE-Scooter-Fahrer in Bad Gandersheim kontrolliert
Am 26. Juli stoppte die Polizei in Bad Gandersheim einen E-Scooter-Fahrer aus Walkenried wegen auffälligen Verhaltens. Eine angeordnete Blutentnahme sollte den Verdacht auf Drogenkonsum klären, die Weiterfahrt wurde untersagt.
Rechtliche Folgen und Regeln
Gegen den Fahrer wird ein Verfahren wegen Fahrens unter Einfluss berauschender Mittel eingeleitet, was auch bei E-Scootern Bußgelder oder Fahrverbote zur Folge haben kann. Die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten auch für E-Scooter.
Wichtige Verkehrsvorschriften
- Promillegrenzen entsprechen denen für Autos.
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strafbar.
- Bei Verdacht sind Maßnahmen wie Blutentnahme und Fahrverbot möglich.
Polizeiinspektion Northeim informiert
Die Polizeiinspektion Northeim betont, dass Kontrollen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dienen. Weitere Details zum Fall liegen derzeit nicht vor.