Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
In der Nacht am 16. August 2025 kontrollierte die Polizei einen Mann.
Er ist 32 Jahre alt und kommt aus Heiligenstadt.
Die Kontrolle war um 01:40 Uhr in der Dingelstädter Straße.
Der Mann fuhr einen E-Scooter.
Es gab viele Probleme bei der Kontrolle.
Die Polizei testete den Mann auf Alkohol und Drogen.
Beide Tests waren positiv.
Das bedeutet: Er hatte Alkohol und Drogen im Blut.
Das ist nicht erlaubt.
Die Polizei machte deshalb eine Blutprobe beim Arzt.
§ 24a StVG heißt:
Wenn Sie mit Alkohol oder Drogen fahren, machen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Schon kleine Mengen sind verboten.
Die Polizei überprüfte den E-Scooter genauer.
Sie entdeckte, dass der Roller gestohlen war.
Er stand auf der Fahndungsliste.
Der Mann sagte: „Ich habe den Roller von einem anderen Mann gekauft.“
Es gab keinen Kaufvertrag, also keinen Beleg.
Die Polizei denkt jetzt an Hehlerei.
Hehlerei bedeutet: Man kauft oder verkauft gestohlene Sachen.
Das ist strafbar.
Außerdem hat der E-Scooter keine Versicherung.
Das ist verboten und auch strafbar.
Die Polizei leitet deshalb ein Ermittlungsverfahren ein.
Die Polizei in Nordhausen untersucht den Fall weiter.
Sie schaut sich den Roller-Kauf und die Verstöße an.
Der Fall zeigt:
Illegale Fahrzeuge und Alkohol oder Drogen sind sehr gefährlich.
Man kann sich und andere damit in Gefahr bringen.
Das Ergebnis der Untersuchung ist noch nicht bekannt.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Sa, 16. Aug um 12:03 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.