Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
markdown
Am Abend des 22. Juli 2025 gab es in Grünstadt eine große Kontrolle.
Die Polizei hielt einen E-Scooter-Fahrer an.
Der Fahrer wollte nicht stehen bleiben.
Er versuchte, an der Kontrolle vorbeizufahren.
Seine Erklärung war:
Das Schild mit der Versicherung war alt.
Das heißt, der E-Scooter hatte keine gültige Versicherung.
Die Polizei hatte noch mehr Fragen.
Sie vermuteten: Der Fahrer war betrunken oder unter Drogen.
Deshalb gab es einen Urintest.
Der Test zeigte: Der Fahrer hatte Drogen im Körper.
Danach machten die Polizisten eine Blutuntersuchung.
Sie wollen wissen, welche Drogen und wie viel.
Außerdem gibt es noch eine weitere Regel.
Der Fahrer darf keinen solchen E-Scooter fahren.
Er hat eine Sperre bekommen.
Das heißt, er darf keine Fahrzeuge ohne Führerschein fahren.
Die Polizei schreibt mehrere Anzeigen:
Pflichtversicherungsgesetz:
Das Gesetz sagt, dass für bestimmte Fahrzeuge eine Versicherung nötig ist.
Wenn Sie ohne Versicherung fahren, ist das verboten.
Die Polizei hat den E-Scooter mitgenommen.
Das soll helfen, das Fahrzeug einzuziehen.
Die Behörden arbeiten weiter an dem Fall.
Die Ergebnisse der Blutuntersuchung sind wichtig.
Sie entscheiden, wie es weitergeht.
Die Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße übernimmt den Fall.
Sie kümmert sich um alle weiteren Schritte.
```
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Mi, 23. Jul um 07:53 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.