Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Am 29. Januar 2026, spät am Abend, kontrollierte die Polizei einen Mann.
Die Kontrolle war auf der Landauer Straße.
Der Mann ist 52 Jahre alt und kommt aus Frankenstein/Pfalz.
Er war auf dem Heimweg.
Die Polizei bemerkte Auffälligkeiten.
Der Mann zeigte Zeichen, die auf Drogenkonsum hindeuten.
Drogenkonsum bedeutet: Einnahme von verbotenen oder starken Medikamenten.
Diese Substanzen können Ihre Fahrtüchtigkeit stark beeinträchtigen.
Ein schwieriges Wort: Betäubungsmittelbeeinflussung
Das bedeutet: Die Person ist durch Drogen oder starke Medikamente nicht mehr richtig fahrtüchtig.
Der Mann sollte einen Drogenschnelltest machen.
Er hat den Test verweigert.
Deshalb nahm die Polizei eine Blutprobe.
Mit der Blutprobe wird getestet, ob er Drogen im Körper hatte.
Der Mann war schon früher auffällig.
Er hatte seinen Führerschein bereits abgegeben.
Das lag auch am Fahren unter Drogeneinfluss.
Wenn der Verdacht stimmt, kann er Probleme bekommen.
Folgende Schritte sind möglich:
Die Polizei und andere Behörden warten auf die Blutuntersuchung.
Sie entscheiden danach, wie es weitergeht.
Die Ermittlungen sind noch nicht fertig.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Fr, 30. Jan um 00:14 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.