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Polizei stoppt E-Scooter-Fahrer wegen mehreren Verstößen

Am Abend des 28. Juni 2025 kontrollierte die Polizei einen E-Scooter-Fahrer.
Der Mann war 38 Jahre alt.
Die Kontrolle war gegen 21:45 Uhr in der Uhlandstraße.

Verstöße bei der Kontrolle

Der E-Scooter hatte kein gültiges Versicherungskennzeichen.
Das ist ein spezielles Nummernschild.
Es zeigt, dass das Fahrzeug versichert ist.
Versichert heißt: Es gibt eine Haftpflichtversicherung.
Die Polizei darf nur Fahrzeuge mit Versicherung fahren lassen.
Der Fahrer hatte aber keinen Nachweis für die Versicherung.

Was ist ein Versicherungskennzeichen?

Ein Versicherungskennzeichen ist:

  • Ein Zahlen- und Buchstaben-Schild
  • Es beweist die Haftpflichtversicherung
  • Pflicht für bestimmte Fahrzeuge wie E-Scooter in Deutschland

Hinweise auf Drogennutzung

Die Polizisten bemerkten, dass der Fahrer unter Drogen sein könnte.
Sie machten einen Schnelltest mit Urin.
Der Test war positiv für Amphetamin und Metamphetamin.

Was sind Amphetamin und Metamphetamin?

Das sind Drogen.
Sie wirken anregend auf das Gehirn.
Diese Stoffe sind in Deutschland verboten.

Die Polizei nahm eine Blutprobe.
So sichern sie den Nachweis von Drogen.

Folgen für den Fahrer

Es wurden zwei Verfahren gestartet:

  • Strafverfahren wegen fehlender Versicherung
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahren unter Drogen

Was ist das Pflichtversicherungsgesetz?

Das Gesetz sagt:

  • Alle Fahrzeuge brauchen eine Haftpflichtversicherung
  • Ohne Versicherung darf man nicht fahren
  • Wer es tut, begeht eine Straftat

Bedeutung für alle Verkehrsteilnehmer

Der Fall zeigt, wie wichtig Versicherung ist.
Und wie wichtig nüchternes Fahren ist.
E-Scooter werden immer beliebter.
Deshalb kontrolliert die Polizei diese Fahrzeuge öfter.

Kontakt bei Fragen

Die Polizeiinspektion Grünstadt hilft Ihnen gerne bei Fragen.
Sie dürfen diese Meldung mit Quelle weitergeben.

Für weitere Infos wenden Sie sich an:
Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße ```


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Autor: Redaktion

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Veröffentlicht am: So, 29. Jun um 05:02 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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