Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
markdown
Am Dienstag, den 22. Juli 2025, überprüfte die Polizei einen E-Scooter-Fahrer.
Der Mann war 19 Jahre alt und fuhr auf der Schachenstraße in Pirmasens.
Bei der Kontrolle zeigte er Auffälligkeiten.
Das bedeutet: Er benahm sich so, wie Menschen unter Drogen.
Der Mann machte einen Urintest freiwillig.
Der Test zeigte: Er hatte Cannabis im Körper.
Cannabis ist eine Pflanze.
Manche Menschen konsumieren Cannabis, um einen Rausch zu bekommen.
Der Wirkstoff heißt THC.
THC macht das Fahren gefährlich.
Cannabis ist im Straßenverkehr nicht erlaubt.
Der Mann musste mit zur Polizeistation.
Dort nahm ein Arzt eine Blutprobe.
Die Polizei behielt den E-Scooter.
Der Roller bleibt bei der Polizei, bis der Mann wieder fahrtüchtig ist.
Fahrtüchtig heißt: Er kann sicher fahren.
Der E-Scooter-Fahrer bekommt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Das ist eine Strafe für ein Fehlverhalten.
Die Polizei informiert die Führerscheinstelle.
Diese prüft, ob der Mann seinen Führerschein behalten darf.
E-Scooter sind im Straßenverkehr immer mehr unterwegs.
Fahren unter Drogen gefährdet alle Menschen auf der Straße.
Deshalb macht die Polizei viele Kontrollen.
So schützt sie die Sicherheit im Verkehr.
Für Ihre Sicherheit:
Die Polizeidirektion Pirmasens hat diese Informationen bereitgestellt. ```
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Mi, 23. Jul um 06:06 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.