Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Am Samstagmorgen gab es einen Polizeieinsatz in Erfurt.
Ein 18-jähriger Fahrer mit einem Skoda fiel auf.
Erben führte zu mehreren Straftaten.
Die Polizei musste eingreifen.
Um 2 Uhr morgens gab es eine Ruhestörung.
Der junge Mann fuhr ohne Grund hin und her.
Das fiel der Polizei auf.
Die Polizei hielt ihn an.
Der Fahrer machte einen freiwilligen Drogen-Test.
Das Ergebnis war positiv.
Der Mann filmte die Polizisten mit dem Handy.
Er nahm Ton- und Videoaufnahmen heimlich auf.
Das ist verboten.
Die Polizei sagte ihm, dass das nicht erlaubt ist.
Trotzdem machte er weiter.
Der junge Mann wehrte sich gegen die Polizei.
Das nennt man „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“.
Das bedeutet: Jemand kämpft gegen die Polizei oder stört sie.
Die Polizisten wollten sein Handy sichern.
Der Mann protestierte stark dagegen.
Er beleidigte einen Polizisten und verletzte ihn leicht.
Die Lage wurde erst mit mehr Polizisten ruhig.
Die Polizei brachte den Mann zur Dienststelle.
Dort wurde ihm Blut abgenommen.
Die Polizei löschte die aufgenommenen Videos.
Der Fahrer durfte nicht weiterfahren.
Die Polizei stellte Folgendes fest:
Der 18-Jährige ist schon bei der Polizei bekannt.
Er muss jetzt die Straftaten erklären.
Der Fall zeigt zwei wichtige Dinge:
Besonders mit Handys ist das ein wichtiges Thema.
Sie können vieles dokumentieren, aber nicht alles darf man filmen.
Die Polizei bittet alle:
Die Ermittlungen gehen weiter.
Die Polizei arbeitet, damit alle sicher sind.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Mo, 15. Dez um 08:04 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.