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Am Samstagabend, 13. September 2025, gab es einen Vorfall.
In einem Supermarkt in Landau versuchten zwei Frauen zu stehlen.
Die Frauen sind 19 und 22 Jahre alt.
Die Frauen legten Sachen im Wert von 190 Euro in Kinderwägen.
Sie bezahlten nur einen Artikel an der Selbstscannerkasse.
Das Personal bemerkte den Diebstahl und stoppte die Frauen.
Der Supermarkt gab den Frauen ein Hausverbot.
Das Verbot gilt für ein Jahr.
Außerdem begann ein Strafverfahren gegen die Frauen.
Strafverfahren bedeutet:
Das ist ein offizielles Verfahren. Es wird geprüft, ob jemand etwas Verbotenes getan hat.
Wenn ja, kann es Strafen geben. Zum Beispiel Geldstrafe oder Gefängnis.
Selbstscannerkassen sind praktisch und schnell beim Einkaufen.
Aber sie haben auch ein Risiko für Diebstahl.
Supermärkte reagieren so:
Sie sollen sich im Supermarkt sicher fühlen.
Der Schutz von Kunden und Waren ist wichtig.
Die Untersuchungen zu diesem Fall laufen noch.
Es wird geprüft, wie man Diebstahl noch besser verhindert.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Heute um 08:10 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.